Die FANK ist für die SICHERHEIT kerntechnischer Einrichtungen zuständig
Nukleare Sicherheit (auf Englisch „safety“) umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in allen Phasen der Planung, des Baus, des Betriebs und der Stilllegung kerntechnischer Anlagen ergriffen werden, um Störfälle und Unfälle zu vermeiden bzw. ihre Folgen zu begrenzen, falls sie trotz allem auftreten sollten.
Sie ermöglicht den Schutz der Arbeitnehmer, der Öffentlichkeit und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung und umfasst technische Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Einleitungen.
Die von der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) propagierte Sicherheitskultur erfordert, dass die Organisation auf allen Verantwortungsebenen fortlaufend Einstellungen und Verhaltensweisen aufzeigt, fördert, unterstützt und propagiert, die eine starke und nachhaltige Sicherheitskultur widerspiegeln. Die Organisation ist bestrebt, Vorurteile und Nachlässigkeit zu verhindern und eine Kultur des Feedbacks sowie fortlaufendes Hinterfragen und Lernen zu fördern, um dadurch Bedingungen oder Handlungen zu verhindern, die sich ungünstig auf die Sicherheit auswirken.
Das Managementsystem muss die Mittel für die systematische Entwicklung, Unterstützung und Förderung dieser Einstellungen und Verhaltensweisen bereitstellen. Die Relevanz und Wirksamkeit dieser Mittel müssen im Rahmen von Selbstbewertungen und Überprüfungen des Managementsystems bewertet werden.
Konkrete Beispiele im Bereich der nuklearen Sicherheit:
- Einhaltung der zulässigen Grenzwerte für die Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt (flüssig/gasförmig),
- Überwachung der Strahlenbelastung von Arbeitnehmern und Bevölkerung,
- Analyse und Behebung von technischen Störungen (Abschaltung der Lüftung, Stromausfall usw.),
- Einhaltung der technischen Spezifikationen (Kontrolle oder Wartung innerhalb gesetzter Fristen usw.),
- Ergreifung vorbeugender Maßnahmen bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie der Überflutung einer kerntechnischen Anlage infolge von Hochwasser,
- Verhinderung der radioaktiven Kontamination innerhalb und außerhalb von kerntechnischen Anlagen.
Ein sicherer Betrieb gewährleistet nicht nur den Schutz des Personals, der Öffentlichkeit und der Umwelt, sondern auch das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlagen.
Während des Betriebs seiner Anlagen muss der Betreiber ein Sicherheitsniveau aufrechterhalten, das mindestens so hoch ist wie bei der Planung der Anlagen festgelegt. Er muss auch sicherstellen, dass dieses Sicherheitsniveau so weit wie möglich und dauerhaft erhöht wird.
Einrichtungen der Klasse I müssen zudem alle 10 Jahre einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Ziel einer regelmäßigen Überprüfung ist die Durchführung einer systematischen Bewertung der nuklearen Sicherheit einer Anlage, insbesondere:
- zu bestätigen, dass die Anlage immer noch mindestens so sicher ist wie ursprünglich oder nach der vorangegangenen regelmäßigen Überprüfung genehmigt, und nachzuweisen, dass keine Verschlechterung der nuklearen Sicherheit ohne Abhilfemaßnahmen geblieben ist;
- den Status der Anlage und ihres Betriebszustands zu ermitteln, unter besonderer Berücksichtigung von Strukturen, Systemen und Komponenten, die einer Beeinträchtigung unterliegen könnten, mit dem Ziel, alle Faktoren zu ermitteln und zu bewerten, die den sicheren Betrieb der Anlage bis zur nächsten regelmäßigen Überprüfung oder bis zum planmäßigen Ende ihrer Lebensdauer einschränken könnten;
Das aktuelle Sicherheitsniveau hinsichtlich aktueller Standards und Praktiken zu rechtfertigen und Sicherheitsverbesserungen zu ermitteln und umzusetzen, wo dies möglich und machbar ist.
Die FANK ist auch für die SICHERHEITSÜBERWACHUNG kerntechnischer Einrichtungen zuständig
Die Sicherung kerntechnischer Einrichtungen (auf Englisch „security“) umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um Diebstahl, Sabotage, Zugang unbefugter Personen, Abzweigen von Kernmaterial sowie Missbrauch zu verhindern und aufzudecken.
Dies betrifft sowohl radioaktive Stoffe als auch deren Transport sowie dazugehörige Infrastrukturen.
Das Ziel besteht daher darin, die Bevölkerung, die Arbeitnehmer und die Umwelt vor Strahlenrisiken zu schützen, die beispielsweise aus der Verbreitung von Kernmaterial durch Sabotage oder aus einem Terroranschlag auf eine dieser Anlagen resultieren.
Auch der Schutz sensibler Informationen in Bezug auf diese Materialien, Anlagen und Transporte fällt in diesen Handlungsbereich.
Konkrete Beispiele für Themen im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit:
- Physischer Schutz radioaktiver Stoffe an den Standorten, an denen sie verwendet, hergestellt oder gelagert werden, sowie bei ihrem Transport. Dieser Schutz wird insbesondere durch Schranken, Panzertüren, Kameras, Infrarotdetektoren, Alarmanlagen usw. gewährleistet
- Verfahren für den Zugriff auf vertrauliche Websites für Mitarbeiter und Personen, die gelegentlich Zugang dazu haben
- Klassifizierung vertraulicher Dokumente
- Ausstellung von Sicherheitszertifikaten im Nuklearbereich auf der Grundlage von Sicherheitsüberprüfungen für die in der Anlage tätigen Mitarbeiter und für Dritte, die unter bestimmten Voraussetzungen Zugang dazu haben
- Unterstützung der internationalen Aufsichtsbehörden (IAEO, Euratom) bei ihren Kontroll- und Überprüfungsmissionen.