Sicherheit und Nichtverbreitung

Der Nuklearsektor ist ein Hochsicherheitssektor. Personen, die Zugang zu sensiblen Informationen, radioaktiven Stoffen oder bestimmten Bereichen einer kerntechnischen Einrichtung haben, müssen zuvor überprüft werden.

Dieses Screening ist erforderlich, um festzustellen, ob die Person zuverlässig ist und kein Risiko für die Sicherheit des Nuklearsektors darstellt. Die Zuverlässigkeit der Personen wird anhand von Sicherheitsfreigaben, Sicherheitszertifikaten und Zugangsberechtigungen überprüft.

Für diese Überprüfung sind die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) und die Nationale Sicherheitsbehörde verantwortlich.

  • Die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) ist die für den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung verantwortliche öffentliche Einrichtung. Dieser Schutzauftrag umfasst die Überprüfung der nuklearen Sicherheit. Die FANK ist daher befugt, Sicherheitszertifikate und Zugangsberechtigungen auszustellen und ausländische Sicherheitsfreigaben anzuerkennen.
     
  • Die Nationale Sicherheitsbehörde ist eine aus Vertretern verschiedener Bundesbehörden bestehende Organisation, die für die Erteilung oder den Widerruf von Sicherheitsfreigaben, Sicherheitszertifikaten und Sicherheitsanweisungen zuständig ist. Die Nationale Sicherheitsbehörde ist auch für das Management und den Schutz von Verschlusssachen in Belgien verantwortlich.

Weitere Informationen:

  • Informationsbroschüre „Trustworthiness" (FR/NL) betrifft die Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Nuklearsektor tätigen Personen

 

Last updated on: 09/06/2020