Transparenz der Verwaltung

Grundsatz

Jede Behörde hat die Pflicht, ihre Bürger umfassend zu informieren. Sie muss klar über ihre Politik, Aufgaben, Aktivitäten und Dienstleistungen kommunizieren. Information ist ein Bürgerrecht und eine Pflicht der Verwaltung.

Als Behörde für nukleare Sicherheit unterliegt auch die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) dieser Veröffentlichungspflicht.

Darüber hinaus ist die Transparenz der Verwaltung ein wesentlicher Bestandteil ihrer Politik Somit hat jede Person die Möglichkeit, die im Besitz der Agentur befindlichen Informationen zu konsultieren, Erläuterungen einzuholen oder eine Kopie aller Informationen zu erhalten (z.B. Kopie der Genehmigung einer umweltbelastenden Anlage usw).

Gesetzliche Bestimmungen

Die Einsichtnahme in Verwaltungsdokumente ist in der belgischen Verfassung (Art. 32) verankert.

Auf föderaler Ebene wird die Transparenz der Verwaltung durch zwei Gesetze geregelt:

  • das Gesetz vom 11. April 1994 über die Öffentlichkeit der Verwaltung: legt den allgemeinen Rahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Verwaltungsunterlagen fest, die sich im Besitz einer föderalen Verwaltungsbehörde befinden. Abgesehen von Ausnahmen sieht das Gesetz vor, dass jede Person „jede Verwaltungsunterlage vor Ort einsehen, Erläuterungen dazu erhalten und sie in Form einer Abschrift mitgeteilt bekommen kann“.
  • das Gesetz vom 5. August 2006 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen: bekräftigt diesen Willen zur Transparenz und dehnt ihn auf alle Tätigkeitsbereiche aus, auch außerhalb des Nuklearsektors. Das Gesetz weist allen föderalen öffentlichen Diensten und Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Gewalt, der Kontrolle oder der Aufsicht der Föderalbehörde unterliegen, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich aktive Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit im Bereich der Umwelt zu, insbesondere unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel. Seit ihrer Gründung beteiligt sich die FANK aktiv an der Information der Öffentlichkeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes, insbesondere über ihre Website.

Diese beiden Gesetze unterscheiden zwischen aktiver Information und passiver Information.

  • Aktive Veröffentlichung bezieht sich auf Daten und Dokumente, die eine öffentliche Einrichtung bzw. Behörde aus eigener Initiative verbreitet.
  • Passive Veröffentlichung betrifft Situationen, in denen die Behörden einen Antrag auf Einsicht in Informationen, auf Erläuterungen oder ein Ersuchen um Übersendung von Informationsmaterial erhalten.

Die FANK befürwortet ein Optimum an „aktiver Veröffentlichung“. Sie ist bestrebt, der Öffentlichkeit ein Höchstmaß an Informationen zugänglich zu machen.

 

Last updated on: 02/05/2024