Tihange 2: Richter gibt der FANK in Bezug auf das Wiederhochfahren im Jahr 2015 Recht

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK), den belgischen Staat und ENGIE Electrabel hat das niederländischsprachige Gericht erster Instanz in Brüssel heute sein Urteil gefällt. Die Kläger aus den Niederlanden, Deutschland und Luxemburg erhoben Einwand gegen das Wiederhochfahren des Kernreaktors Tihange 2 im Jahr 2015, nachdem im September 2012 Wasserstoff-Mikrobläschen im Stahl der Reaktorbehälterwand gefunden worden waren. Umfangreiche Studien der FANK, zahlreiche Inspektionen und Bewertungen durch internationale Experten sowie Analysen von ENGIE Electrabel zeigten, dass das Vorhandensein von Wasserstoff-Mikrobläschen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit des Kernkraftwerks hatte. Aus diesem Grund beschloss die FANK im November 2015, dass Tihange 2 wieder hochgefahren werden kann. Das Gericht bestätigte heute diese Entscheidung. 

Das niederländischsprachige Gericht erster Instanz in Brüssel gab der FANK Recht und bestätigte, dass die FANK umsichtig gehandelt hatte. In dem Urteil heißt es unter anderem, dass der FANK nicht vorgeworfen werden könne, das Problem zu ignorieren, da die FANK sofort gehandelt habe. Tatsächlich verlangte die FANK eine vorläufige Abschaltung des Reaktors, verpflichtete Electrabel zur Vorlage von Rechtfertigungsdossiers und führte dann mithilfe zahlreicher internationaler Experten selbst eine eingehende Untersuchung dieser Problematik durch.

Der Richter erklärte auch, dass die FANK durch die Veröffentlichung mehrerer Pressemitteilungen, Berichte und Stellungnahmen die Öffentlichkeit hinreichend informiert habe. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass es die FANK absichtlich unterlassen habe, bestimmte Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was aber nach Ansicht des Gerichts nicht bewiesen werden konnte. Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die FANK in ihrer Entscheidung vom 17. November 2015 wirtschaftlichen oder anderen Interessen Vorrang vor der Sicherheit der Bevölkerung eingeräumt habe

„Wir haben unsere Arbeit im Jahr 2015 gut gemacht, und wir freuen uns, dass das Gericht dies nun bestätigt hat.“
Frank Hardeman, Generaldirektor der FANK

Untersuchungen zeigten, dass die Wasserstoff-Mikrobläschen bereits während des Schmiedens der Reaktorbehälter vorhanden waren. Während dieses Prozesses wurde nicht der gesamte Wasserstoff aus dem Stahl entfernt, so dass er im Stahl verblieb und kleine flache Blasen in den Stahlwänden bildete. Die Wasserstoff-Mikrobläschen haben jedoch keinen signifikanten Einfluss auf die Stahlkonstruktionen und verändern sich im Laufe der Zeit nicht. Die strukturelle Unversehrtheit der Reaktorbehälter und damit die Sicherheit der Reaktoren waren unter allen Umständen gewährleistet. Seit dem Wiederhochfahren im Jahr 2015 muss ENGIE Electrabel regelmäßig überprüfen, dass sich die Situation nicht ändert. Die jüngste Inspektion ergab, dass keine neuen Wasserstoffflocken hinzugekommen waren und dass die vorhandenen Flocken nicht größer geworden waren. Die FANK beobachtet die Situation natürlich weiterhin genau, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten.