Eingang des vervollständigten Genehmigungsantrags bei der FANK
Die Nationale Einrichtung für Radioaktive Abfälle und Angereicherte Spaltmaterialien (NERAS) hat heute bei der FANK einen vervollständigten Genehmigungsantrag betreffend die Errichtung einer Anlage für die oberirdische Endlagerung von Nuklearabfällen der Kategorie A eingereicht. Dabei handelt es sich um schwach- und mittelaktiven radioaktiven Abfall mit kurzer Halbwertszeit, wie zum Beispiel Betriebsabfälle aus Kraftwerken wie Filter und Abfälle aus der Wasseraufbereitung, Abfälle aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen, Schutzkleidung und Wartungsausrüstung.
Eine erste Version des Genehmigungsantrags reichte die NERAS am 31. Januar 2013 ein. Die FANK erklärte das Dossier für unvollständig und verlangte mehrere Klarstellungen und Ergänzungen. Heute reichte die NERAS die vervollständigte Version des Dossiers bei der FANK ein. Bei der Analyse des Dossiers räumt die FANK der kurz-, mittel- und langfristigen nuklearen Sicherheit und dem Schutz der Arbeitnehmer, der Öffentlichkeit und der Umwelt Priorität ein.
Wenn die FANK diesen Genehmigungsantrag für zum gegenwärtigen Zeitpunkt für ordnungsgemäß vervollständigt befindet, wird er zunächst dem Wissenschaftlichen Rat für ionisierende Strahlung zur Stellungnahme vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder über Expertise in Nuklearfragen oder Strahlenschutzkenntnisse verfügen. Das Dossier durchläuft dann die nächsten Phasen des Genehmigungsverfahrens.
Die NERAS wird für dieses Projekt auch eine Umweltgenehmigung der flämischen Regierung beantragen.
Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Bevölkerung ein Mitsprache- und Mitwirkungsrecht in Bezug auf die beiden Genehmigungsverfahren haben. Die FANK wird auf ihrer Website weitere Informationen zu diesem Thema bereitstellen.