Genehmigung zur Änderung der Betriebsbedingungen des IRE

Site de l'IRE à FleurusDie Betriebsgenehmigung des Landesinstituts für Radioelemente (IRE) wurde durch königlichen Erlass vom 29. März 2019 geändert. Diese Änderung ermöglicht es, die Maximalmenge von Uran am Standort zu erhöhen.

Das Landesinstitut für Radioelemente (IRE) ist eine Einrichtung der Klasse I im Industriegebiet von Fleurus-Farciennes. Das IRE ist ein gemeinnütziges Institut, das vor allem medizinische Radioisotope (hauptsächlich Molybdän-99 und Jod-131) für diagnostische und therapeutische Zwecke herstellt.

Am 3. Januar 2018 hatte das IRE beantragt, einen Artikel in seiner Betriebsgenehmigung zu ändern, der sich auf die am Standort gelagerte Uranmenge bezieht. Dieser Antrag auf Änderung der Betriebsgenehmigung wurde gemäß Artikel 12 der AOSIS gestellt.                                                                                                                                                                                                                                                        

Während des laufenden Produktionsprozesses des IRE fallen verschiedene Arten radioaktiver Abfälle und Produktionsrückstände an. Um eine Lösung zu finden, die eine Wiederaufbereitung dieser Uranrückstände ermöglicht, benötigt das IRE eine Fristverlängerung, um zu vermeiden, dass der administrative Grenzwert für die maximale Lagerkapazität vor der Verbringung zur Wiederaufbereitungsanlage erreicht wird. Aus diesem Grund beantragte das IRE eine begrenzte Erhöhung dieses administrativen Grenzwerts.

In der zweiten Jahreshälfte 2018 hatten die FANK und der Wissenschaftliche Rat eine befürwortende Stellungnahme zur Durchführbarkeit des Antrags abgegeben, da ausreichende Garantien für die Gewährleistung der Betriebssicherheit gegeben wurden. Anschließend wurden die umliegenden Gemeinden (im Umkreis von 5 km) sowie die Provinz Hennegau konsultiert.

Nach dieser Serie von Konsultationen beschloss die FANK, der Änderung der Genehmigungsbedingungen für das IRE zuzustimmen. Die Entscheidung wurde am 29. März 2019 in einen königlichen Erlass aufgenommen und am 15. April 2019 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Foto ©IRE