Abgebrannte Kernbrennstoffe und radioaktive Abfälle müssen sowohl kurz- als auch langfristig verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden. Für die Entsorgung hochradioaktiver und/oder langlebiger Abfälle befürwortet die FANC die Tiefenlagerung. Am 22. November 2022 hat sich auch unser Land faktisch dafür entschieden. Obwohl es sich hierbei nur um eine Grundsatzentscheidung handelt und alle Einzelheiten noch ausgearbeitet werden müssen, hält die FANC dies für einen wichtigen Schritt. Da Belgien eine klare Position zu dieser Politik eingenommen hat, können konkrete Wege untersucht werden und die Verantwortung wird nicht auf künftige Generationen abgewälzt.
Der königliche Erlass kam auf Vorschlag von ONDRAF/NIRAS, der Nationalen Agentur für radioaktive Abfälle und angereichertes spaltbares Material. ONDRAF/NIRAS hat das Prinzip der Tiefenlagerung von April bis Juni 2020 zur Konsultation der Bevölkerung und einer Reihe von zuständigen Stellen, darunter der FANC, vorgelegt. Nach der Analyse des Vorschlags erklärte die FANC, dass sie den Grundsatz der Endlagerung in der Tiefe unterstütze, hatte aber noch einige inhaltliche Anmerkungen, die in die endgültige Entscheidung aufgenommen wurden.
So möchte die FANC, dass schrittweise vorgegangen wird und dass bei jedem Schritt geprüft wird, ob alle Bedingungen erfüllt sind, um zum nächsten Schritt überzugehen. Darüber hinaus misst die FANC dem partizipativen Prozess große Bedeutung bei. Der Dialog mit allen Beteiligten und insbesondere den Bürgern ist eine unabdingbare Voraussetzung für dieses Projekt. Schließlich ist nach Ansicht der FANC auch die Umkehrbarkeit früherer Entscheidungen wichtig. Derzeit ist die Endlagerung in der Tiefe die sicherste Lösung für die Entsorgung hochradioaktiver und/oder langlebiger Abfälle, doch sollte die Wissenschaft in Zukunft noch bessere Erkenntnisse liefern, sollten diese bei der endgültigen Entscheidung berücksichtigt werden können.
Hochaktive und/oder langlebige Abfälle werden derzeit in vorübergehenden, oberirdischen Anlagen gelagert. Diese sind sicher, aber keine endgültige Lösung. Sie sind nur als Übergangsmaßnahme bis zur Entsorgung gedacht.
Der königliche Erlass vom 22. November 2022 ist daher ein wichtiger Schritt, aber die FANC betont, dass noch keine konkrete Entscheidung getroffen wurde. Für künftige Pläne zur Endlagerung in der Tiefe müssen der FANC Sicherheitsdossiers vorgelegt werden. Erst wenn die FANC daraus schließen kann, dass das vorgeschlagene System sicher ist, kann ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Es wird noch einige Zeit dauern, bis ein funktionsfähiges Endlager eingerichtet werden kann.