Sichere Betriebsverlängerung von Doel 4 und Tihange 3 unter bestimmten Bedingungen möglich
Die FANK legte der Föderalregierung ihre Analyse zu einer möglichen Betriebszeitverlängerung der neuesten Kernreaktoren in Belgien vor. Diese Analyse war kurz vor Weihnachten von der Regierung angefordert worden. Falls der Bericht des Netzbetreibers Elia am 18. März zeigt, dass die Sicherheit der Energieversorgung nach 2025 ohne Kernenergie bedroht ist, erwägt die Regierung, die Kernreaktoren Doel 4 und Tihange 3 länger in Betrieb zu halten. Nach Ansicht der FANK ist dies unter dem Aspekt der nuklearen Sicherheit möglich – allerdings nur, wenn die Anlagen modernisiert werden. Um für 2025 einen ordnungsgemäßen Zustand zu gewährleisten, muss die Regierung zunächst im ersten Quartal 2022 eine klare Entscheidung treffen. Zudem muss jedoch gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren ein Gesamtkonzept erarbeitet werden.
In Abstimmung mit der GD Energie des FÖD Wirtschaft erstellte die FANK eine Übersicht und eine integrierte Planung, die für alle Beteiligten alle erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen umfasst, um den von der Regierung „Plan B“ genannten Plan zum Erfolg zu führen.
Die Sicherheitsanforderungen werden aufrechterhalten; eine gewisse Flexibilität bei den Umsetzungsfristen ist möglich
Die Sicherheitsanforderungen, die von den belgischen Kernreaktoren erfüllt werden müssen, sind im Königlichen Erlass vom 30. November 2011 festgelegt. Diese Vorschriften wurden 2020 noch verstärkt. Das Hauptziel bestand darin, die alten Reaktoren an den Sicherheitsstand der neuesten Reaktoren (Doel 4 und Tihange 3) anzupassen. Von den Reaktoren der neuesten Generation werden diese Anforderungen bereits weitgehend erfüllt, auch wenn gewisse Verbesserungen erforderlich sind, bevor ihre Betriebszeit 2025 verlängert werden kann.
Der Betreiber der Kernkraftwerke, ENGIE Electrabel, ist der Hauptverantwortliche für die Sicherheit seiner Anlagen. Das bedeutet, dass ENGIE Electrabel der FANK ein Dossier zum Langzeitbetrieb (LTO, Long Term Operation) mit einem entsprechenden Aktionsplan vorlegen muss. In einem solchen Plan wird beschrieben, wie der Betreiber das Sicherheitskonzept verbessern will und wie er mit der Alterung seiner Anlagen und den künftig zu berücksichtigenden menschlichen Faktoren umgehen will. Da dies für Doel 4 und Tihange 3 noch nicht erfolgt ist und die verbleibende Vorbereitungszeit inzwischen begrenzt ist, schlägt die FANK vor, das Verfahren zu beschleunigen und ENGIE Electrabel in den sechs Monaten nach dem Regierungsbeschluss zu konsultieren und die zu leistenden Arbeiten sowie den Zeitpunkt der Arbeiten festzulegen. Dabei wird zwischen „erforderlichen Anforderungen“ und „möglichen Anpassungen“ unterschieden. Die erforderlichen Anforderungen sind absolut notwendige Verbesserungen, um die gesetzlich festgelegten Planungsanforderungen zu erfüllen. Sie sind vor der Betriebszeitverlängerung umzusetzen. Die möglichen Anpassungen sind zusätzliche Verbesserungen, die nicht unbedingt erforderlich sind, jedoch die Sicherheit erhöhen. Die FANK ist der Ansicht, dass ein begrenzter Aufschub ihrer Umsetzung die Sicherheit nicht beeinträchtigen würde, wenn ein längeres Abschalten der Kernreaktoren für die Versorgungssicherheit problematisch wäre.
Gesamtkonzept mit allen Stakeholdern
Außerdem sind weitere wichtige Aspekte zu berücksichtigen. So ist die FANK der Auffassung, dass sich eine Verlängerung über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erstrecken müsste, um einen umfassenden Aktionsplan zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit entwickeln zu können. Ferner sollte auch geprüft werden, ob ausreichende personelle Ressourcen verfügbar sind, um die Betriebszeitverlängerung von zwei Reaktoren gleichzeitig mit der Stilllegung der fünf anderen Reaktoren und der Entsorgung und Lagerung radioaktiver Abfälle zu organisieren.
Vor allem müssen alle beteiligten Akteure dem Plan für die Betriebszeitverlängerung zustimmen. Zahlreiche zusätzliche Vorbereitungsarbeiten sind bis zum 18. März, an dem die Regierung den Beschluss fasst, erforderlich, und zwar nicht nur im Bereich der nuklearen Sicherheit. Folglich fordert die FANK die Regierung auf, ein solches Gesamtkonzept mit allen beteiligten Parteien spätestens Ende Januar zu bestätigen und ihnen das ausdrückliche Mandat zu erteilen, die detaillierten Maßnahmen und die Planung für den 18. März auszuarbeiten. Sollte die Föderalregierung am 18. März beschließen, die Betriebszeit von Doel 4 und Tihange 3 zu verlängern, beantragt die FANK die Ernennung eines Koordinators, der darüber wacht, dass der Plan korrekt umgesetzt wird und dass alle Akteure die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen.
Sollte die Föderalregierung den vollständigen Atomausstieg im März bestätigen, muss er von diesem Moment an als unumkehrbar erachtet werden.
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