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Richtlinien für eine neue kerntechnische Anlage der Klasse I

Richtlinien für eine neue kerntechnische Anlage der Klasse I

Die belgischen Behörden für Nuklearsicherheit (FANK und Bel V) haben Richtlinien entwickelt, die bei der Ausarbeitung eines Genehmigungsantrags für eine neue kerntechnische Anlage der Klasse I angewendet werden können.

Diese Richtlinien beschreiben die Erwartungen der Sicherheitsbehörden in Bezug auf den Nachweis der Sicherheit. Sie sehen insbesondere die Anwendung des Grundsatzes der „Verteidigung in der Tiefe“ vor, definieren quantitative Sicherheitsziele und beschreiben das Gesamtkonzept im Umgang mit externen Gefahren. Für die Themenbereiche Erdbeben, Flugzeugabsturz und Hochwasser wurden spezifische Richtlinien erarbeitet.

Diese Richtlinien stützen sich auf verschiedene Quellen, darunter Dokumente von WENRA und die kürzlich veröffentlichte europäische Richtlinie 2014/87/Euratom. Ihr Inhalt wurde mit den Genehmigungsinhabern und dem Wissenschaftlichen Rat für ionisierende Strahlung eingehend diskutiert.

Bel V hat ebenfalls eine Richtlinie zur Bestimmung der radiologischen Folgen erarbeitet, ausgehend von einer hypothetischen radioaktiven Freisetzung und bezogen auf die in der Richtlinie der FANK zum Nachweis der Sicherheit definierten Sicherheitsziele.

Richtlinien von FANK/BEL V:

 

last update: 
04/08/2022