Die belgischen Behörden für Nuklearsicherheit (FANK und Bel V) haben Richtlinien entwickelt, die für eine neue kerntechnische Anlage der Klasse I angewendet werden können.
Vier Leitlinien beziehen sich auf den Sicherheitsnachweis und unterstützen die technische Vorschrift vom 27. Mai 2021, die die praktische Umsetzung des Ziels der nuklearen Sicherheit gemäß Artikel 3/1 des königlichen Erlasses vom 30. November 2011 mit Sicherheitsvorschriften für kerntechnische Anlagen definiert. Diese Leitlinien beschreiben die Erwartungen der Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Bestimmung der Radiologischen Folgen einer hypothetischen Entladung im Rahmen der Unfallanalysen und die Erwartungen in Bezug auf externe Gefahren infolge eines Erdbebens, eines Flugzeugabsturz und einer externen Hochwasser.
Diese Richtlinien stützen sich auf verschiedene Quellen, darunter Dokumente von WENRA und die europäische Richtlinie 2014/87/Euratom. Ihr Inhalt wurde mit den Genehmigungsinhabern und dem Wissenschaftlichen Rat für ionisierende Strahlung eingehend diskutiert.
Richtlinien von FANK/BEL V:
- Planung und Nachweis der Sicherheit
- Bestimmung der Radiologischen Folgen
- Externe Gefahren: