Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im März 2011 gab der Europäische Rat bekannt, dass die Stabilität aller europäischen Kernkraftwerke vorsorglich überprüft werden sollte.
Das bei dieser Gelegenheit etablierte Stresstestprogramm bezweckte eine Neubewertung der Sicherheitsmargen von Kernkraftwerken bei extremen Naturereignissen (Erdbeben, Überflutungen, extreme Wetterbedingungen usw.).
Auf Ersuchen des belgischen Parlaments wurde der Umfang der in Belgien durchgeführten Stresstests auf andere potenzielle Bedrohungen im Zusammenhang mit menschlichen Aktivitäten (giftige und explosive Gase, Stoßwellen) sowie böswilligen Handlungen (Cyberangriff, Flugzeugabsturz) ausgedehnt.
Das belgische Parlament forderte außerdem, dass die anderen noch in Betrieb befindlichen belgischen kerntechnischen Einrichtungen der Klasse I (d. h. andere als Kernkraftwerke) in das Stresstestverfahren einbezogen werden.
Die Ergebnisse dieser Stresstests werden in Berichten veröffentlicht.