Alterungsmanagement und Langzeitbetrieb

In Belgien sind die Betriebsgenehmigungen für kerntechnische Anlagen nicht befristet. Die belgischen Rechtsvorschriften sehen jedoch vor, dass alle zehn Jahre eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden muss. Im Jahr 2003 wurde das Atomausstiegsgesetz verabschiedet, das die Abschaltung aller belgischen Reaktoren zwischen 2023 und 2025 vorsieht.

In diesem Zusammenhang zielt das Alterungsmanagement von sicherheitsrelevanten Systemen, Strukturen und Komponenten eines Kernkraftwerks darauf ab, deren Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit sowohl während des normalen Betriebs als auch bei Störfällen oder Unfällen zu gewährleisten.

Dieses Alterungsmanagement berücksichtigt die möglichen Folgen eines Mangels an Ersatzteilen, die Aufgabe bestimmter Technologien durch die Lieferanten, das allmähliche Verschwinden spezialisierter Zulieferer usw.

In diesen Tätigkeitsbereich fallen Eignungsprüfungen sowie die Untersuchung von Alterungsprozessen und/oder seit langem bekannten Beschädigungen. Dies betrifft auch die Feststellung und Berücksichtigung neuer Alterungsprobleme, die sich beispielsweise aus dem Austausch nationaler und internationaler Erfahrungen ergeben.

Wird in einem Kraftwerk ein neues Problem identifiziert, wird bewertet, inwieweit dieses Problem auch auf andere belgische Kraftwerke übertragen werden könnte. Ist diese Übertragbarkeit gegeben, wird ein spezifisches Programm auferlegt, um die durchzuführenden Maßnahmen genauer zu definieren.

Einige Beispiele für wichtige Projekte in belgischen Kernkraftwerken:

  • Austausch von Dampferzeugern,
  • Austausch großer Baugruppen im Bereich Instrumentierung und Steuerung,
  • Austausch elektrischer Geräte.

 

Last updated on: 11/06/2020